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LEGATE

Weil unsere Dankbarkeit überdauert.
Und Generationen miteinander verbindet.

 

Mit Ihrem Nachlass können Sie unseren kranken und verletzten Kindern eine Zukunft vererben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, unsere Stiftung in Ihrem Nachlass zu bedenken:

♥ Mit einem Vermächtnis, auch Legat genannt, vermachen Sie unserer Stiftung einen bestimmten Geldbetrag oder einen Sachwert.

♥ Eine Schenkung an unsere Stiftung ist ein Legat zu Lebzeiten, das von der Schenkungssteuer befreit und zudem in der Schweiz grundsätzlich steuerlich abzugsfähig ist.

♥ Unsere Stiftung kann von Ihnen auch als Erbin eingesetzt werden und erhält dann, unter Beachtung der Pflichtteile, entweder Ihren gesamten Nachlass oder einen prozentualen Anteil davon.

Sie möchten Ihren Nachlass zu Gunsten der Stiftung Kinderspital Kantha Bopha, Dr. med. Beat Richner verfassen und dabei auch alle gesetzlichen und formellen Anforderungen einhalten? Dafür können wir Ihnen, in Zusammenarbeit mit «DeinAdieu.ch», eine einfache Hilfestellung anbieten: Hier finden Sie eine kostenlose juristische Beratung sowie eine Vorlage für Ihr Testament.

Für ein persönliches und vertrauliches Gespräch steht Ihnen selbstverständlich auch unser Verantwortlicher für Fundraising gerne zur Seite: Dominic C. Frei, dominic.frei@beat-richner.ch.

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